Maschinenbruchversicherung

Maschinenbruchversicherung

Eine Maschinenbruchversicherung eignet sich zur Risikoabsicherung für

Kleinunternehmen
Mittelstand
Konzerne
Produzierendem Gewerbe
Industrie

Digitalisierung, weltweite Vernetzung, Industrie 4.0, – es gibt viele Bezeichnungen für den Wandel der Wirtschaft. Diese Transformation und die damit einhergehenden Risiken bringt ganz neue Risiken mit sich. Das bedeutet jedoch nicht, das klassische Risiken ignoriert werden können. Im produzierendem Gewerbe und der Industrie ist die Maschinenbruchversicherung daher von existentieller Bedeutung.

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Eine Maschine kann auf verschiedenste Weisen beschädigt oder in der Einsatzfähigkeit eingeschränkt werden Eine Sicherheits- oder Regeleinrichtung versagt, Überstroms oder der Überspannung, ein Bedienfehler der Mitarbeiter sind nur einige Beispiele. Die Kosten für die Reparatur oder Ersatz der Maschine können erheblich sein.

Maschinenbruchversicherung: Reparatur oder Wertersatz

Um das finanzielle Risiko für die Reparatur oder Ersatz der Maschine eines Maschinenbruchs auszulagern bieten sich Maschinenbruchversicherungen an. Dabei werden im Schadenfall die Reparaturkosten übernommen oder bei einem Totalschaden der Zeitwert ersetzt, bei neuen Maschinen sogar der Neuwert. Im Falle eines Schadens ist damit sichergestellt, dass kurzfristig der Betrieb wiederhergestellt werden kann und so einem noch kostenintensiveren Unterbrechungsschaden vorgebeugt wird.

Unter anderem folgende Risiken können durch eine Maschinenbruchversicherung abgesichert werden:

Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit / Fahrlässigkeit, Vorsatz Dritter
Konstruktions- und Materialfehler
Kurzschluss, Überspannung, Überstrom
Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen
Wasser-, Öl- oder Schmiermittelmangel
Über- oder Unterdruckschäden
Bei fahrbaren Maschinen zusätzlich Brand, Blitzschlag

Maschinenbruchversicherung: Zusatzbausteine

Durch einen Maschinenbruch ergeben sich jedoch weitere Folgekosten, die gegebenenfalls durch zusätzliche Bausteine abgesichert werden sollten. Steht durch einen Maschinenschaden die Produktion still, tritt ein sogenannter Unterbrechungsschaden ein, der abgesichert werden kann. Auch die Erstattung der Koten für die Anmietung von Maschinen im Falle eines Maschinenbruchs kann als zusätzlicher Baustein eingeschlossen werden. So kann die Produktion schnellstmöglich wieder aufgenommen und Liefertermine eingehalten werden.

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