Haftpflichtversicherung für Architekten und Ingenieure (Architektenhaftpflicht)

Architektenhaftpflicht

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Die Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und Ingenieure deckt verschiedenste Haftungsrisiken ab, denen sie im Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeiten ausgesetzt sind. Dabei besteht eine Haftpflichtversicherung für Architekten und Ingenieure, auch Architektenhaftpflicht genannt, nicht nur aus einer Absicherung der finanziellen Folgen von Schadenersatzforderungen, sondern ebenfalls aus einem passiven Rechtsschutz, der im Falle ungerechtfertigt gestellter Schadenersatzforderungen die Abwehr der Schadenersatzforderung übernimmt.

Die Berufshaftpflicht für Architekten und Ingenieur deckt unter anderem folgende Risiken ab:

Fehler in der Planungs- und Bauphase
Irrtümer bei Ausschreibungen
Überschreitung von Deadlines
Unzutreffende Kostenberechnung
Pannen beim Kostenmanagement
Unvollständige oder fehlerhafte Gutachten
Verzögerungen in Genehmigungsprozessen durch eigenes Verschulden
Fehlerhafte Dokumentation
Verlust von Kundendaten
Probleme bei der Objektbetreuung

Zudem werden auch Personen- und Sachschäden, sowie daraus resultierenden finanziellen Folgen im Rahmen einer optional integrierten Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt.

Unter anderem in folgenden Bereichen bieten wir maßgeschneiderten Versicherungsschutz:

Garten- und Landschaftsbau
Innenarchitektur
Hochbau
Tiefbau
Maschinen- und Sondermaschinenbau
Anlagenbau
Industrieprojekte
Elektrotechnik
Logistik
Arbeitssicherheit
Chemie- und Biotechnologie
Verkehrswesen

Diese Berufshaftpflicht sollte speziell auf die Anforderungen und das Berufsbild des Architekten oder Ingenieurs zugeschnitten sein, um optimalen Versicherungsschutz so kosteneffizient wie möglich zu erhalten.

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