Haftpflichtversicherung für Architekten und Ingenieure (Architektenhaftpflicht)
Die Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und Ingenieure deckt verschiedenste Haftungsrisiken ab, denen sie im Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeiten ausgesetzt sind. Dabei besteht eine Haftpflichtversicherung für Architekten und Ingenieure, auch Architektenhaftpflicht genannt, nicht nur aus einer Absicherung der finanziellen Folgen von Schadenersatzforderungen, sondern ebenfalls aus einem passiven Rechtsschutz, der im Falle ungerechtfertigt gestellter Schadenersatzforderungen die Abwehr der Schadenersatzforderung übernimmt.
Die Berufshaftpflicht für Architekten und Ingenieur deckt unter anderem folgende Risiken ab:
Zudem werden auch Personen- und Sachschäden, sowie daraus resultierenden finanziellen Folgen im Rahmen einer optional integrierten Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt.
Unter anderem in folgenden Bereichen bieten wir maßgeschneiderten Versicherungsschutz:
Diese Berufshaftpflicht sollte speziell auf die Anforderungen und das Berufsbild des Architekten oder Ingenieurs zugeschnitten sein, um optimalen Versicherungsschutz so kosteneffizient wie möglich zu erhalten.