Rechtsschutz und Strafrechtschutz

Firmen-Rechtsschutz und Strafrechtschutz

Geeignet zur Absicherung von

Selbstständigen
Kleinunternehmen
Mittelstand
Konzernen
Produzierendem Gewerbe
Industrie
Dienstleistungsunternehmen
Vereinen

Firmen-Rechtsschutzversicherung bezeichnet als Oberbegriff eine vielzahl verschiedener Rechtsschutzlösungen. Gemein ist allen Lösungen, das die immer die Kosten eines Rechtsstreits oder eines Gerichtsverfahrens versichert werden. Welche Auslöser einer Rechtsstreits versichert sind, ist je nach Lösung sehr unterschiedlich.

Gern beraten wir Sie zur Firmen-Rechtsschutz und Strafrechtschutz. Jetzt unverbindlich anfragen!

Unter einem Firmen-Rechtsschutz versteht sich generell jegliche Art von Rechtsschutzversicherung, die Kosten eines Rechtsstreits in den folgenden (beispielhaften) Bereichen abdeckt:

Schadensersatzforderungen gegen Dritte
Arbeitsrechtliche Streitigkeiten mit den Arbeitnehmern
Steuerrechtliche Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt
Streitigkeiten vor dem Sozialgericht wegen falsch abgeführten Sozialversicherungsbeiträgen
Verwaltungs-Streitigkeiten, bspw. wegen einem Entzug der Gewerbeerlaubnis
Strafverfahren gegen Mitarbeiter wegen fahrlässigen Verstößen (z.B. fahrlässige Verletzung von Personen)
Bußgeldverfahren wegen der Nicht-Beachtung von Unfallverhütungsvorschriften
Nebenklägerschaft im Strafprozess als Opfer einer Gewaltstraftat
Beratungskosten im Zusammenhang mit der vermeintlichen Verletzung des Datenschutzgesetzes

Besonders wichtig ist dabei: Eine Firmen-Rechtsschutzversicherung übernimmt nur die Kosten für die Wahrung Ihrer rechtlichen Interessen. In den meisten Fällen werden diese aus Rechtsanwaltskosten, Gerichtskosten und ggf. Zeugenkosten bestehen. Die Folgen eine Rechtsstreits, beispielsweise ein zu zahlender Schadenersatz oder auch nachzuzahlende Sozialversicherungsbeiträge werden nicht übernommen. Dies kann gegebenfalls durch eine gewerbliche Haftpflichtversicherung abgesichert werden.

Ergänzt bzw. kombiniert werden kann die Firmen-Rechtsschutz noch mit folgenden Leistungsbereichen:

Bitte beachten: Nur der Vorwurf auf Vorsatz ist versichert – sollte im Laufe des Verfahrens tatsächlich Vorsatz rechtskräftig festgestellt werden, entfällt der Versicherungsschutz.

Bitte beachten: Der Vertrags-Rechtsschutz dürfte eine der wichtigsten Komponenten sein, kann allerdings nicht in jedem Fall angeboten werden. Für einige Branchen wird ein Vertrags-Rechtsschutz für Streitigkeiten mit Kunden auf dem deutschen Versicherungsmarkt nicht angeboten.

Aktiver und Passiver Rechtsschutz

Der aktive Rechtsschutz bezeichnet die Durchsetzung von Ansprüchen als Kläger. Ein Firmen-Rechtsschutz übernimmt die Kosten eines Rechtsstreits, sofern versichert und bietet damit die Möglichkeit, Ansprüche Ihrerseits ohne den Einsatz größerer finanzieller Mittel geltend zu machen.

Der passive Rechtsschutz bezeichnet die Abwehr von Ansprüchen Dritter. Dabei versichert die Firmen-Rechtsschutzversicherung nicht die finanziellen Folgen eines Anspruchs, sondern lediglich die Kosten für den Rechtsstreit. Es bietet sich eine individuelle Risiko-Analyse an, da eine gewerbliche Haftpflichtversicherung eine bessere Alternative zur Absicherung dieses Risikos sein kann.

Gern beraten wir Sie zur Firmen-Rechtsschutz und Strafrechtschutz. Jetzt unverbindlich anfragen!

Das könnte Sie auch Interessieren:

Gewerbliche Haftpflichtversicherung