Geschäftsinhaltversicherung und Elektronikversicherung
Ein wesentlicher Teil jedes Unternehmens ist dessen Inventar. Ohne Inventar können Mitarbeiter nicht arbeiten und Güter nicht produziert werden. Doch was passiert, wenn Waren, Vorräte, Arbeitsgeräte oder Mobiliar durch ein Feuer oder einen Rohrbruch beschädigt und somit unbrauchbar wird? Um schnellstmöglich die Arbeitsfähigkeit und Produktion wiederherzustellen und einen weitergehenden Ausfall zu verhindern, muss in so einem Fall schnell gehandelt werden. Die finanzielle Belastung der Wiederbeschaffung des Inventars kann durch eine Gehäftsinhaltsversicherung und Elektronikversicherung versichert werden.
Geeignet zur Absicherung von
Denn eine teilweise oder komplette Wiederbeschaffung des Inventars kann schnell zum Liquiditätsengpass und mittelfristig in eine finanzielle Notsituation führen. Deshalb gibt es die Geschäftsinhaltsversicherung und Elektronikversicherung, um die Liquidität wiederherzustellen und die Folgen von Schäden effektiv auszulagern.
Die Geschäftsinhaltsversicherung versichert das Inventar eines Unternehmens gegen eine Liste an Gefahren und ersetzt die Kosten für die Wiederbeschaffung des Inventars zum Neuwert.
Vor allem diese Risiken werden durch eine Geschäftsinhaltsversicherung abgesichert:
Erweitert werden kann die Geschäftsinhaltsversicherung noch durch sog. „Unbenannte Gefahren“ – das heißt, dass sogar Schäden versichert werden, die nicht explizit genannt sind. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass diese Schäden nicht über andere Versicherungsverträge versichert werden können und in der Geschäftsinhaltsversicherung nicht explizit ausgeschlossen sind (sog. All-Risk-Prinzip).
Außerdem lässt sich eine „kleine“ Betriebsunterbrechungsversicherung hinzuwählen, die den Gewinnausfall in Folge eines entsprechenden Schadenfalls versichert.
Die Elektronikversicherung sichert speziell sämtliche elektrischen Geräte (stationär und mobil) eines Unternehmens ab. Dabei wird von Anfang an eine wesentlich umfassendere Liste an versicherten Gefahren zugrunde gelegt, da elektrische Geräte auch zusätzlichen Risiken ausgesetzt sind:
Auch hier kann eine „kleine“ Betriebsunterbrechungsversicherung mitversichert werden, die den Gewinnausfall in Folge eines entsprechenden Schadenfalls versichert.
Wichtig für den Versicherungsschutz, sowohl der Geschäftsinhaltsversicherung als auch der Elektronikversicherung, ist eine ausreichende Versicherungssumme und auf die Obliegenheiten des jeweiligen Versicherungsvertrags zu achten. Eine regelmäßig Risiko-Analyse und darauf basierend die Anpassung des Versicherungsschutzes is zur Vermeidung von Deckungslücken im Versicherungsschutz unerlässlich.